Zink — essentielles Spurenelement für über 300 Enzyme
Zink ist ein essentielles Spurenelement, das als Cofaktor von über 300 enzymatischen Reaktionen wirkt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat zahlreiche Funktionen für Zink offiziell anerkannt.

Was ist es?
Zink (chemisches Symbol Zn) ist nach Eisen das zweithäufigste Spurenelement im Körper. Es liegt fast ausschließlich intrazellulär vor — gespeichert in Knochen, Muskulatur, Leber und Bauchspeicheldrüse. Die Aufnahme im Darm ist abhängig von der Zink-Verbindung und Begleitstoffen. In Vitaresorp®-Produkten wird gut bioverfügbares Zink-Bisglycinat verwendet.
Gesundheitsbezogene Angaben
gemäß EU-Verordnung 1924/2006 i.V.m. 432/2012
„Zink hat eine Funktion bei der Zellteilung und trägt zu einer normalen kognitiven Funktion sowie einer normalen Vitamin A-, Eiweiß- und Kohlenhydrat-Synthese und einem normalen Fettsäurestoffwechsel bei."
„Zink trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei."
Wortlaute entsprechen den EU-zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben. Vitaresorp® verwendet ausschließlich diese Formulierungen.
Funktion im Körper
Zink ist ein essentielles Übergangsmetall, das im Organismus ausschließlich in der zweiwertigen Oxidationsstufe Zn²⁺ vorliegt und nicht an Redoxreaktionen teilnimmt. Es ist katalytisches oder strukturelles Metallzentrum von über 300 Enzymen — u.a. der Cu/Zn-Superoxiddismutase, der Carboanhydrase, der alkalischen Phosphatase, der Alkohol-Dehydrogenase und zahlreicher Metalloproteasen — sowie struktureller Baustein der Zinkfinger-Motive, die in mehreren tausend Transkriptionsfaktoren die DNA-Bindung vermitteln. Im Plasma zirkuliert Zink an Albumin und α2-Makroglobulin gebunden. Nach EU-Verordnung 432/2012 ist u.a. folgender Wortlaut zugelassen: Zink trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei sowie Zink trägt zur Erhaltung normaler Haare, Nägel und Haut bei.
Empfohlener Tagesbedarf
Der Nährstoffbezugswert (NRV) für Zink liegt gemäß EU-Verordnung 1169/2011 bei 10 mg pro Tag. Die EFSA empfiehlt für Erwachsene 7-14 mg/Tag (abhängig von Phytat-Aufnahme aus der Nahrung).
Natürliche Quellen
Reich an Zink sind Austern und andere Schalentiere, Rindfleisch und Innereien, Kürbiskerne, Cashewnüsse, Linsen, Vollkornprodukte und Hartkäse. Pflanzliches Zink ist wegen des Phytat-Gehalts weniger gut bioverfügbar als tierisches.
Wer hat erhöhten Bedarf?
Erhöhter Bedarf besteht bei Schwangeren und Stillenden, bei intensivem Sport, bei vegetarisch und vegan lebenden Menschen, bei chronischen Magen-Darm-Erkrankungen sowie bei stark schwitzenden Personen.
Hinweise zur Unterversorgung
Eine unzureichende Zink-Versorgung kann sich u.a. in häufigeren Infekten, verzögerter Wundheilung, Hautveränderungen, brüchigen Nägeln oder Geschmacksstörungen äußern. Eine ärztliche Abklärung wird bei Verdacht empfohlen.
Wechselwirkungen
Hohe Calcium- oder Eisen-Mengen können die Zink-Aufnahme reduzieren — ein zeitlicher Abstand von 2-3 Stunden ist empfehlenswert. Zink kann die Aufnahme bestimmter Antibiotika beeinträchtigen. Eine sehr hohe Zink-Zufuhr (>50 mg/Tag über längere Zeit) kann den Kupfer-Stoffwechsel beeinträchtigen.
Wann sind Effekte zu erwarten?
Eine Veränderung im Zink-Status zeigt sich durch eine kontinuierliche Zufuhr über mehrere Wochen.
Nebenwirkungen & Sicherheit
Zink in normaler Dosierung gilt als gut verträglich. Sehr hohe Dosen können Magen-Darm-Beschwerden verursachen. Die EFSA hat einen Tolerable Upper Intake Level von 25 mg pro Tag für Erwachsene festgelegt. Die auf dem Etikett angegebene Verzehrmenge sollte nicht überschritten werden.
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Quellen & wissenschaftliche Referenzen
[1]
European Food Safety Authority (EFSA). Dietary Reference Values for zinc, 2014.
[2]
Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission über die Zulassung gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel.
Die hier aufgeführten Publikationen dienen der wissenschaftlichen Einordnung. Sie stellen keine gesundheitsbezogenen Angaben im Sinne der EU-Verordnung 1924/2006 dar.
% NRV = Nährstoffbezugswert für die tägliche Zufuhr gemäß Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Anhang XIII. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge nicht überschreiten.