Vitamin K — fettlösliches Vitamin für Blutgerinnung und Knochen

K2 (Menachinon)

Vitamin K umfasst eine Gruppe fettlöslicher Verbindungen. Vitamin K1 (Phyllochinon) findet sich vor allem in grünem Gemüse, Vitamin K2 (Menachinon) in fermentierten Lebensmitteln und tierischen Quellen.

NRV: 75 µg pro TagIn 2 Produkten
Vitamin K

Was ist es?

Vitamin K2 (Menachinon, MK-7) ist eine spezielle Form von Vitamin K, die in fermentierten Lebensmitteln vorkommt — am bekanntesten ist Natto (fermentierte Sojabohnen). MK-7 hat im Vergleich zu Vitamin K1 eine längere Halbwertszeit im Blut und eine andere Verteilung im Gewebe. In Vitaresorp®-Produkten wird MK-7 in der all-trans Form verwendet.

Gesundheitsbezogene Angaben

gemäß EU-Verordnung 1924/2006 i.V.m. 432/2012

Vitamin K trägt zu einer normalen Blutgerinnung bei."

Vitamin K trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei."

Vitamin K unterstützt eine normale Blutgerinnung."

Wortlaute entsprechen den EU-zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben. Vitaresorp® verwendet ausschließlich diese Formulierungen.

Funktion im Körper

Vitamin K ist eine Gruppe fettlöslicher Naphthochinon-Derivate, die sich in der Länge und Sättigung der Isoprenoid-Seitenkette unterscheiden: Vitamin K1 (Phyllochinon) trägt eine gesättigte Phytyl-Kette, die Vitamin-K2-Reihe (Menachinone, MK-n) ungesättigte Polyisoprenyl-Ketten unterschiedlicher Länge — die in Vitaresorp®-Produkten verwendete Form ist all-trans MK-7. Vitamin K fungiert als Cofaktor der γ-Glutamylcarboxylase, die spezifische Glutamatreste in Vitamin-K-abhängigen Proteinen (VKDP) posttranslational zu γ-Carboxyglutamat (Gla) umsetzt — darunter die Gerinnungsfaktoren II, VII, IX, X (Leber) sowie das Osteocalcin der Knochenmatrix und das Matrix-Gla-Protein der Gefäßwand. Nach EU-Verordnung 432/2012 ist u.a. folgender Wortlaut zugelassen: Vitamin K trägt zu einer normalen Blutgerinnung bei sowie Vitamin K trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei.

Empfohlener Tagesbedarf

Der Nährstoffbezugswert (NRV) für Vitamin K liegt gemäß EU-Verordnung 1169/2011 bei 75 µg pro Tag. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt für Erwachsene 60-80 µg pro Tag.

Natürliche Quellen

Vitamin K1: grünes Blattgemüse (Grünkohl, Spinat, Brokkoli), pflanzliche Öle. Vitamin K2: fermentierte Sojaprodukte (Natto), Hartkäse (insbesondere Gouda, Brie), Eigelb, Leber. Im Darm wird zusätzlich Vitamin K2 von Bakterien gebildet.

Wer hat erhöhten Bedarf?

Erhöhter Bedarf kann bestehen bei Personen, die wenig grünes Gemüse und fermentierte Lebensmittel verzehren, sowie bei längerer Antibiotika-Einnahme (Beeinflussung der Darmflora).

Hinweise zur Unterversorgung

Ein Vitamin-K-Mangel ist bei Erwachsenen selten. Säuglinge erhalten in Deutschland routinemäßig Vitamin K nach der Geburt. Bei Verdacht auf Unterversorgung empfiehlt sich eine ärztliche Beratung.

Wechselwirkungen

Vitamin K kann die Wirkung von Vitamin-K-Antagonisten (z.B. Marcumar, Warfarin) abschwächen. Personen, die diese Medikamente einnehmen, sollten Vitamin K nicht ohne ärztliche Absprache supplementieren. Vitamin K2 und Vitamin D wirken im Calcium-Stoffwechsel komplementär — daher die häufige Kombination D3/K2.

Wann sind Effekte zu erwarten?

Vitamin K wird in geringen Mengen im Körper gespeichert; eine kontinuierliche Zufuhr ist sinnvoll.

Nebenwirkungen & Sicherheit

Vitamin K aus Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln gilt als sehr gut verträglich. Die EFSA hat keinen Tolerable Upper Intake Level festgelegt. Die auf dem Etikett angegebene Verzehrmenge sollte nicht überschritten werden.

Tipp

Die Vitaresorp®-Kombination Vitamin D3/K2 nutzt die komplementäre Funktion beider Vitamine: Vitamin D unterstützt die Calcium-Aufnahme, Vitamin K2 die Knochengesundheit. Die liposomale Formulierung verbessert die Bioverfügbarkeit beider Vitamine.

Vitaresorp-Produkte mit Vitamin K

Quellen & wissenschaftliche Referenzen

  1. [1]

    European Food Safety Authority (EFSA). Dietary Reference Values for vitamin K, 2017.

  2. [2]

    Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission über die Zulassung anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel.

Die hier aufgeführten Publikationen dienen der wissenschaftlichen Einordnung. Sie stellen keine gesundheitsbezogenen Angaben im Sinne der EU-Verordnung 1924/2006 dar.

% NRV = Nährstoffbezugswert für die tägliche Zufuhr gemäß Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Anhang XIII. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge nicht überschreiten.