Vitamin A — fettlösliches Vitamin für Sehkraft und Haut
Retinol-Äquivalent
Vitamin A (Retinol) ist ein fettlösliches Vitamin, das in tierischen Lebensmitteln als Retinol vorkommt und aus pflanzlichen Vorstufen (β-Carotin) im Körper gebildet werden kann.

Was ist es?
Vitamin A umfasst Retinol und seine Derivate (Retinal, Retinsäure). β-Carotin und andere Carotinoide werden im Körper bei Bedarf in Vitamin A umgewandelt. Als fettlösliches Vitamin wird es in der Leber gespeichert.
Gesundheitsbezogene Angaben
gemäß EU-Verordnung 1924/2006 i.V.m. 432/2012
„Vitamin A hat eine Funktion bei der Zellspezialisierung."
„Vitamin A hilft, die normale Sehkraft zu bewahren."
„Vitamin A trägt zur Erhaltung normaler Haut und Schleimhäute bei."
„Vitamin A unterstützt die normale Funktion des Immunsystems."
Wortlaute entsprechen den EU-zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben. Vitaresorp® verwendet ausschließlich diese Formulierungen.
Funktion im Körper
Vitamin A ist ein Sammelbegriff für fettlösliche Diterpen-Alkohole und ihre Derivate — Retinol (Speicher- und Transportform), Retinal (visueller Chromophor) und Retinsäure (nukleärer Rezeptor-Ligand). Im Sehprozess bildet 11-cis-Retinal als prosthetische Gruppe mit Opsin das Rhodopsin der Stäbchenzellen; durch Licht wird es zu all-trans-Retinal isomerisiert und löst die Phototransduktions-Kaskade aus. Retinsäure bindet an die nukleären Rezeptoren RAR und RXR und reguliert als Transkriptionsfaktor die Genexpression bei Zelldifferenzierung und Embryonalentwicklung. β-Carotin wird im Dünndarm enzymatisch zu Retinal gespalten. Nach EU-Verordnung 432/2012 ist u.a. folgender Wortlaut zugelassen: Vitamin A trägt zur Erhaltung normaler Sehkraft bei sowie Vitamin A trägt zur Erhaltung normaler Schleimhäute bei.
Empfohlener Tagesbedarf
Der Nährstoffbezugswert (NRV) für Vitamin A liegt gemäß EU-Verordnung 1169/2011 bei 800 µg Retinol-Äquivalente pro Tag. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt für Erwachsene 700-850 µg/Tag, abhängig von Alter und Geschlecht.
Natürliche Quellen
Direkt verfügbares Retinol findet sich in Leber, Eigelb, Butter, Käse und Vollmilch. β-Carotin als Vorstufe kommt in orangem und gelbem Gemüse vor (Karotten, Süßkartoffel, Kürbis) sowie in dunklem Blattgemüse (Spinat, Grünkohl).
Wer hat erhöhten Bedarf?
Schwangere, Stillende und Personen mit eingeschränkter Fettverdauung können einen erhöhten Bedarf haben. Eine hohe β-Carotin-Aufnahme bedeutet jedoch nicht automatisch eine entsprechende Vitamin-A-Aufnahme — die Umwandlungseffizienz variiert individuell.
Hinweise zur Unterversorgung
Eine ausgeprägte Vitamin-A-Unterversorgung ist in Mitteleuropa selten. Mögliche frühe Anzeichen sind verminderte Hell-Dunkel-Adaption oder trockene Schleimhäute. Eine ärztliche Abklärung wird bei Verdacht empfohlen.
Wechselwirkungen
Vitamin A wird zusammen mit Nahrungsfetten besser aufgenommen. Eine zeitgleiche Einnahme bestimmter cholesterinsenkender Medikamente (z.B. Cholestyramin) kann die Aufnahme reduzieren.
Wann sind Effekte zu erwarten?
Aufgrund der Speicherung in der Leber bleibt der Vitamin-A-Status über Wochen stabil. Eine kontinuierliche Versorgung über die Ernährung ist daher ausreichend.
Nebenwirkungen & Sicherheit
Vitamin A ist fettlöslich und wird gespeichert — sehr hohe Dosen über lange Zeit können toxisch wirken. Die EFSA hat einen Tolerable Upper Intake Level von 3.000 µg Retinol pro Tag für Erwachsene festgelegt. Schwangere sollten keine hochdosierten Vitamin-A-Präparate ohne ärztliche Rücksprache einnehmen (teratogenes Potential).
Tipp
Vitaresorp-Produkte mit Vitamin A
Quellen & wissenschaftliche Referenzen
[1]
European Food Safety Authority (EFSA). Dietary Reference Values for vitamin A, 2015.
[2]
Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission über die Zulassung anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel.
Die hier aufgeführten Publikationen dienen der wissenschaftlichen Einordnung. Sie stellen keine gesundheitsbezogenen Angaben im Sinne der EU-Verordnung 1924/2006 dar.
% NRV = Nährstoffbezugswert für die tägliche Zufuhr gemäß Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Anhang XIII. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge nicht überschreiten.


